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Städtischer Notfalldienst

Städtischer Notfalldienst während dieser Woche

Montag, den 30. August 2010 bis Sonntag, den 5. September 2010

Herr Dr. med. dent. eidg. dipl. Zahnarzt Jürg Thierstein
Bahnhofplatz 14
8400 Winterthur

Detaillierte Informationen

An Werktagen während den Praxisöffnungszeiten oder gemäss Telefonbeantworter
an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
10.00-11.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr

Telefon: 522124260
Fax: 522125532
Telefon Privat: 719125515

Generell

Für die Bevölkerung der Stadt Winterthur sowie den Bezirk Winterthur gewährleisten die Zahnärzte der Stadt Winterthur einen 24-Stunden Notfalldienst während 365 Tagen im Jahr.

Jede Zahnarztpraxis sowie die Funkzentrale der Stadtpolizei, Tel 052 212 66 66 geben Auskunft über den diensthabenden Notfallzahnarzt.

Bei Unfällen und Blutungen

Unfälle sind rasch möglichst zu behandeln. Wenden Sie sich an den Notfallzahnarzt.

Bei Zahnunfällen

Bringen Sie die abgebrochene Zahnteile in einem sauberen Behältnis mit, wenn noch vorhanden; idealerweise leicht befeuchtet (z.B. in Milch) . Versuchen Sie nicht den Zahn zu reinigen. Bei Blutungen sauberes Taschentuch fest anpressen. Wenn zur Hand: Versicherungsausweis und Impfschein mitnehmen!

Notfallbehandlung

Der Notfallzahnarzt trifft Massnahmen zur Schmerzbehandlung, fertigt Provisorien an oder stillt Blutungen. Notfälle aus dem Fachgebiet Kiefer- und Gesichtschirurgie werden an das virtuelle Zentrum für Kiefer- und Gesichtschirurgie Winterthur überwiesen. Dieses Zentrum ist ein enges Netzwerk von Fachärzten FMH für Kiefer- und Gesichtschirurgie, welche in der Region Winterthur tätig sind.

Schmerzbehandlungen

Bei starken Zahnschmerzen sollten Sie nicht bis in die Abendstunden zuwarten. Rufen Sie während den Praxisöffnungszeiten an und lassen Sie sich einen Termin geben. Ausserhalb des Tagesdienstes steht Ihnen für die medikamentöse Schmerzbehandlung auch die Notfallapotheke zur Verfügung.

Abrechnung

Im Notfalldienst wird Barzahlung verlangt. Bei Zahnunfällen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten. Nehmen Sie daher Ihren Versicherungsausweis mit. Alle Kosten werden gemäss dem SSO-Tarif der schweizerischen Zahnärztegesellschaft abgerechnet. Am Wochenende sowie in der Nacht wird ein Zuschlag erhoben.